Anmeldebedingungen
Mit dem Eingang der Anmeldung und dem Zahlungseingang für die jeweilige Veranstaltung beim Veranstalter gilt die Anmeldung als verbindlich getätigt. Die gesetzliche Rücktrittfrist beträgt 14 Tage nach Eingang der Anmeldung beim Veranstalter.
Der/die Teilnehmer:in hat das Recht, eine andere, für die Teilnahme am Seminar geeignete Person, zu benennen.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung des Seminarbeitrages hat zeitgleich mit der Anmeldung zu erfolgen. Die Kosten sind im Angebot definiert. In den Kosten enthalten sind, wenn im Angebot nicht anders beschrieben, sämtliches Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Verpflegung (Pausensnacks und -getränke, Mittagessen ohne Getränke).
Stornobedingungen
Sofern im Angebot nicht anders definiert, ist die Stornierung bis spätestens 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Für spätere Rücktritte fallen 50% Stornogebühren an. Bei Absagen ab einer Woche vor Durchführung der Dienstleistung werden 100% Stornogebühr verrechnet.
Hinweis zur Zahlungsverpflichtung
Die Nichtteilnahme an der gebuchten Ausbildung, gleich welchen Grundes, Umfanges und welcher Dauer, entbindet die Institution oder die Teilnehmenden nicht von der mit dieser Anmeldung eingegangenen Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Veranstalter. Eine Kündigungsmöglichkeit besteht nach Ablauf der gesetzlichen Rücktrittspflicht von 14 Tagen nach Anmeldedatum nicht mehr.
Absage bzw. Änderungen von Ausbildungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung (Seminar, Workshop, Vortrag) nur bei einer verbindlichen Anmeldung einer erforderlichen Mindestanzahl von Anmeldungen durchzuführen. Bei Absage oder Terminverschiebungen von Veranstaltungen wird kein Ersatz für entstandene Aufwendungen geleistet. Der schon bezahlte Veranstaltungsbeitrag wird Ihnen in voller Höhe umgehend rücküberwiesen.
Haftungsausschlüsse
Eine Haftung der Veranstalter für Schäden, die Teilnehmende sich, Dritten oder einer Sache zufügen, ist ausgeschlossen. Die Veranstalter haften auch nicht für Schäden, die die Teilnehmenden an ihnen gehörenden oder zur Ausbildung mitgebrachten Sachen entstehen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Teilnehmende wegen Verzuges der Veranstalter ist auf Fälle des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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